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Marschall, Ernst A.


Bundesfernstraßengesetz. FStrG


Kommentar


Heymanns Kommentare
Carl Heymanns
6. Aufl. 2012
   
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in folgenden Online-DB verfügbar...
Medium: Print
978-3-452-24769-8
02.17.00 Straßen- und Wegerecht, Wasserstraßenrecht

Reihe: Heymanns Kommentare

Die fernstraßenrechtliche Planfeststellung hat Vorbildfunktion für alle sonstigen Planfeststellungen. An ihr wird der ambivalente Charakter von Infrastrukturprojekten deutlich, bei denen Verwirklichungs- und Verhinderungsinteressen aufeinandertreffen. Straßenverkehr ist unverzichtbar in einer durch Mobilität geprägten Gesellschaft, dennoch wird er überwiegend als störend empfunden. Fernstraßenvorhaben stoßen daher regelmäßig auf massiven Widerstand, der sich in einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten niederschlägt.
Die kaum noch überschaubar Fülle an Gerichtsentscheidungen ist nur Spiegelbild der sprunghaft verlaufenden Rechtsentwicklung von Flora, Fauna, Habitat, Vogelschutz, Artenschutz, Nachhaltigkeitsprinzip und Klimaschutz, über Lärm- und Schadstoffschutz der Bevölkerung zu Mitwirkungsrechten und -lasten der Betroffenen und der Naturschutzvereine zum Grundsatz der Planerhaltung und der Relativierung des Abwägungsgebots.

Aus 'Marschall/Schroeter/Kastner' wird 'Marschall': Der 'Klassiker' aus dem Carl Heymanns Verlag zum Bundesfernstraßengesetz erscheint nach gut 14 Jahren endlich neu.

Der "Marschall" will dogmatisch fundiert und auf der Grundlage praktischer Erfahrung über die aktuelle Rechtslage und den Stand der Rechtsprechung informieren und Anregungen für die Weiterentwicklung des Fernstraßenrechts geben.

Aus dem Inhalt:

Definition Bundesstraßen
Widmung | Umstufung | Einziehung
Straßenbaulast | Trägerschaft
Eigentum — Sachherrschaft und Eigentümerwechsel
Gemeingebrauch | Anliegergebrauch | Sondernutzungen
Nebenbetriebe — nach der Privatisierung des Nebenbetriebesystems
Planfeststellung | Anhörung | Genehmigung | Rechtsbehelfe
Enteignung | Entschädigung | Entschädigungsverfahren

Beispiele aus der Praxis sowie anschauliche Grafiken — auch zur Förderung des Textverständnisses — sowie der Abdruck einschlägiger Normen aus den Landesstraßengesetzen runden die Darstellung ab.