Reihe: Institut für Energierecht an der Universität zu Köln. Band: 151
Die Liberalisierung der Energiemärkte hat den neuen Vertragstyp des Leistungsvorhaltungs- und Stromliefervertrages zwischen Erzeuger und Weiterverkäufer hervorgebracht. Es handelt sich dabei um einen kraftwerksnahen langfristigen Stromliefervertrag zu sogenannten take-or-pay-Bedingungen, dem eine Finanzierungsfunktion zukommt und der u.a. in der Variante der Kraftwerksscheibe vorkommt.
Der Autor widmet sich ausführlich der Frage, inwieweit solche Verträge einer AGB-rechtlichen oder einer anders legitimierten richterlichen Inhaltskontrolle unterliegen, was für deren Rechtssicherheit von erheblicher Bedeutung ist. Ausgehend von einer Aufbereitung des wesentlichen Meinungsstands zur Frage der Rechtfertigung der Inhaltskontrolle stellt er dem herrschenden Konkordanz- und Paritätsdenken eine markt- und wettbewerbsorientierte Sichtweise entgegen, nach der eine Rechtfertigung der Inhaltskontrolle der genannten Verträge scheitern muss. Die Sichtweise wird sodann anhand einer Überprüfung der einzelnen Merkmale der §§ 305 und 310 BGB konkretisiert.
Im materiellen Teil der Arbeit wird unter kritischer Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung insbesondere auf das Dilemma der Formulierung einer „AGB-festen“ Preisanpassungsklausel eingegangen.
Die Arbeit enthält viele dogmatische aber auch praxisrelevante Überlegungen und schließt mit Vorschlägen zur Andersbehandlung von Unternehmer- und Verbraucherverträgen im AGB-Recht.
Buchdetails
Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
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Details Putzka, Florian Die Anwendbarkeit der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle auf Leistungsvorhaltungs- und Stromlieferverträge zwischen Erzeuger und Weiterverkäufer Lieferstatus unbekannt, wir recherchieren bei Anfrage Institut für Energierecht an der Universität zu Köln, Band 151 |
Nomos 1. Aufl. 2009 |
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Medium: Print
| 978-3-8329-5158-0 | |||
02.24.40 Versorgungsunternehmen 05.07.15 Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB 07.28.40 Energiewirtschaftsrecht (zivilrechtlich) |
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