Griechenland kannte unter der Status seiner bisherigen Verfassungen (insbesondere denjenigen des 20. Jahrhunderts) keine ständige Verfassungsgerichtsbarkeit. Dieser Umstand fand auch durch die aktuelle Verfassung von 1975 (revidiert 1986/2001/2008) keine Veränderung. Es besteht gegenwärtig lediglich ein ad hoc-Gerichtshof, welcher über bestimmte Kompetenzen eines Verfassungsgerichtshofes - wie man diese etwa vom BVerfG kennt - verfügt.
Dies wie auch die Art und Weise der Zusammensetzung dieses ad hoc-Gerichtshofes (er besteht im Wesentlichen aus Mitgliedern von zweien der drei griechischen Höchstgerichte) haben dazu geführt, dass die griechische Öffentlichkeit kaum Notiz von der Existenz desselben nahm und nimmt; vielmehr wird er lediglich als "Wahlgerichtshof" wahrgenommen, der etwa die Prüfung von Parlamentswahlen vorzunehmen hat.
Dabei gibt es auch in Griechenland eine Reihe staatsrechtlicher Pathologien, welche durch die Existenz eines ständigen Verfassungsgerichtshofes und den Ausbau bestehender verfassungsgerichtlicher Kompetenzen eine Linderung oder sogar eine Lösung finden könnten. Die vorliegende Arbeit versucht einen solchen Reformvorschlag zu artikulieren und knüpft dabei - wo dies möglich ist - an bereits bestehende Elemente des griechischen Rechtssystems an, ohne jedoch parallel hierzu rechtsvergleichende Beobachtungen außer Acht zu lassen.
Buchdetails
Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
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Details Parashu, Dimitrios Der Ausbau der griechischen Verfassungsgerichtsbarkeit Eine kritische Betrachtung zu Entwicklung und Entfaltungsmöglichkeiten im Rechtsvergleich |
Logos Verlag 1. Aufl. 2012 |
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Medium: Print
| 978-3-8325-3106-5 | |||
01.03.06 Recht der einzelnen Länder (Griechenland) |
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