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Zech, Herbert


Information als Schutzgegenstand



Jus Privatum, Band 166
Mohr Siebeck
1. Aufl. 2012
   
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Medium: Print
978-3-16-151893-5
05.08.00 Haftungsrecht, Schadensersatz, Schmerzensgeld
07.35.61 Urheberrecht im IT-Bereich, EDV Schutzrechte
07.35.83 Filmrecht
07.35.85 Musikrecht

Reihe: Jus Privatum. Band: 166

Informationsgüter haben heute einen größeren Einfluss auf unser Leben als jemals zuvor. Dennoch ist nach wie vor ungeklärt, was unter Informationsgütern zu verstehen ist und wie diese bestimmten Personen zuzuordnen sind. Herbert Zech unterscheidet drei Informationsarten, die auch als Güter aufgefasst werden können: Semantische Information wird durch ihren Aussagegehalt abgegrenzt, syntaktische Information durch ihre Darstellung als eine Menge von Zeichen und strukturelle Information durch ihre Verkörperung. Anhand dieser Unterscheidung untersucht er, wie Information durch absolute Rechte geschützt wird, zum Beispiel in Form von Aussagen über Personen, Unternehmensgeheimnissen, Erfindungen, Nachrichten, Abbildungen, Gensequenzen, Bild- und Tonaufnahmen oder gespeicherten Daten. Herbert Zech zeigt, dass eine ausschließliche Zuweisung von Information nicht nur im geistigen Eigentum, sondern auch in anderen Rechtsgebieten vorgenommen wird.