Reihe: Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien. Band: 139
Die meisten Länder des Commonwealth sind vom Common Law geprägt. Dieses unterscheidet sich durch seine starre Präjudizienbindung auf den ersten Blick erheblich von dem kontinentalen System des kodifizierten Rechts. In der Praxis sorgt dies aufgrund des erheblichen Umfangs an zu beachtenden Entscheidungen oft für Verwirrung. Zur Harmonisierung wurden Law Reform Commissions gegründet, deren Aufgabe die Reformierung und Verbesserung des Rechts ist.
In Deutschland sind diese Institutionen bislang nahezu unbekannt. Die auch in Deutschland zunehmend zu beobachtende Fokussierung auf Urteile der höchsten Gerichte wirft die Frage der tatsächlichen Qualität der Unterschiede zwischen beiden Rechtssystemen auf. Unter besonderer Berücksichtigung der Arbeit der Australian Law Reform Commission werden diese Einrichtungen vorgestellt und es wird diskutiert, ob die Gründung einer solchen auch hierzulande empfehlenswert wäre.
Inhalt:
Australian Law Reform Commission - Vorstellung von Law Reform Commissions, ihre wesentlichen Elemente, ihre Geschichte - Rechtsvergleichung - Darstellung des Common Law - Präjudizienrecht - Wandel im deutschen Rechtssystem - Annäherung der Rechtskulturen - Kritische Würdigung - Bedrohung der Freiheitsrechte - Vorschlag einer Gründung in Deutschland.
Buchdetails
Titel · Autor · Sachgebiet | Verlag · Auflage · ISBN | Aktualität · Status | Bestellen | Merken |
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Details Bargenda, Julia Anna Australian Law Reform Commission Ein Modell für Deutschland? Frankfurter kriminalwissenschaftliche Studien, Band 139 |
Lang, Peter 1. Aufl. 2012 |
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Medium: Print
| 978-3-631-63341-0 | |||
01.03.36 Recht der einzelnen Länder (Australien und Neuseeland) 01.05.40 Rechtsvergleichung 03.01.00 Strafrecht, allgemein |
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