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Dutta, Anatol / Weber, Johannes (Hrsg.)


Internationales Erbrecht


EuErbVO, Erbrechtliche Staatsverträge, EGBGB, IntERbRVG, Int. ErbStR, Int. Schenkungsrecht


Beck`sche Kurz-Kommentare
C.H. Beck
2. Aufl. 2021
   
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Medium: Print
978-3-406-74649-9
05.29.10 Internationales Erbrecht

Reihe: Beck`sche Kurz-Kommentare

Zentrales Element des Kommentars ist eine ausführliche, fundierte Kommentierung der Europäischen Erbrechtsverordnung, die am 16. August 2012 in Kraft getreten ist und für alle Erbfälle seit dem 17. August 2015 gilt, sowie ihrer Ausführung in Deutschland Im Einzelnen:
Eine umfassende Darstellung des internationalen Erbrechts: Nicht nur die Erbrechtsverordnung, sondern auch die einschlägigen multilateralen Übereinkommen und bilateralen Abkommen, die für die Bundesrepublik in Kraft sind und die Verordnung verdrängen, sowie die erbrechtlichen Restvorschriften des EGBGB.

Internationales Erbschaftsteuerrecht: Das Recht des grenzüberschreitenden Erbfalls wird auch aus steuerrechtlicher Sicht beleuchtet. Wichtige Handreichung für die Praxis im Dschungel zwischen deutschem internationalen Erbschaftsteuerrecht, vorrangigen Staatsverträgen und Unionsrecht

Internationales Schenkungsrecht: Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen, unbenannte Zuwendungen sonstige Zuwendungen) und Erbrecht sind eng miteinander verwoben und es stellen sich bei grenzüberschreitenden Fällen oftmals Abgrenzungsfragen, vor allem zur Rom-I-Verordnung. Wo ist etwa die Schenkung von Todes wegen zu verorten?

Erste umfassende Erläuterung der deutschen Ausführungsgesetzgebung: Das Internationale Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG) enthält nicht nur zahlreiche wichtige Ausführungsbestimmungen zur EuErbVO, vor allem zum Europäischen Nachlasszeugnis, sondern schließt auch Lücken (Beispiel: ein neues Aneignungsrecht des Staates für herrenlose Nachlässe wurde geschaffen).

Abgerundet wird das Werk durch ein ausführliches Sachverzeichnis, das den schnellen und gezielten Zugriff ermöglicht.

Einige Jahre der Anwendung der EuErbVO, unzählige Veröffentlichungen dazu und eine Reihe von gerichtlichen Entscheidungen zu zahlreichen einzelnen Themen bieten reichlich Anlass für eine weitere Auflage des erfolgreichen Kommentars.