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Reihe: RWS-Kommentar
Die Makler- und Bauträgerverordnung soll den Erwerber vor ungesicherten, an den Bauträger gezahlten Vorausleistungen schützen. Insbesondere aufgrund des Gesetzes zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts haben sich nicht nur in der Bezeichnung der Verordnung, sondern auch in zahlreichen Vorschriften Änderungen ergeben, die auch die Tätigkeit der Bauträger betreffen. Die MaBV ist eine wesentliche Grundlage für die Gestaltung des Bauträgervertrags.