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Reihe: Beck'sche Kurz-Kommentare
Nach einem teilweise chaotischem Gesetzgebungsverfahren ist das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen Ende Mai 2023 in Kraft getreten. Der vorliegende Kommentar gibt für das neue Recht eine umfassende Darstellung an die Hand, die insbesondere auch die europarechtlichen Einflüsse, die gängige Rechtsprechung sowie die einschlägige Literatur berücksichtigt. So können entsprechende Schutzmechanismen gezielt im Unternehmen etabliert und empfindliche Bußgelder sowie Reputationsverlust effektiv vermieden werden.