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Fitting, Karl / Trebinger Yvonne / Linsenmaier, Wolfgang / Schelz, Hanna / Schmidt, Kristina (Hrsg.)


Betriebsverfassungsgesetz


mit Wahlordnung. Handkommentar

Vahlen
32. Aufl. 2024
   
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in folgenden Online-DB verfügbar...
Medium: Print
978-3-8006-7112-0
08.17.00 Betriebsverfassungsrecht

Dieser Kommentar bietet ausgewogene Lösungen für Konfliktfälle und genießt in der Praxis gleichermaßen breite Akzeptanz bei Arbeitgebern, Betriebsratsgremien und Arbeitsgerichten. Er ist das bewährte Handwerkszeug für alle, die sich mit dem Betriebsverfassungsgesetz beschäftigen.

Die Neuauflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen im Betriebsverfassungsrecht und bringt den vielzitierten Kommentar auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Literatur. Enthalten sind unter anderem Ausführungen zum:

- digitalen Zugangsrecht für Gewerkschaften
- § 129 BetrVG bzgl. der digitalen BR-Sitzung,
- Weiterbildungsgesetz und dem neu eingeführten Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III,
- Lieferkettengesetz und zum Beteiligungsrecht des WA nach § 106 Abs. 2 Nr. 5b BetrVG,
- Thema Arbeitszeiterfassung.

Des Weiteren befasst sich die Neuauflage mit:
- dem Hinweisgeberschutzgesetz inkl. Meldestelle im Unternehmen und Auswirkungen auf das BetrVG
- der Umsetzung der Vereinbarkeitsrichtlinie von Familie und Beruf
- der Erweiterung der Zuständigkeiten der Antidiskriminierungsstelle
- der Umsetzung der Arbeitsbedingungsrichtlinie
- der mobilen Arbeit und dem Arbeitsschutz
- der Novellierung des UmwG und dem Gesetz über die Mitbestimmung der ArbN bei grenzüberschreitendem Formwechsel und grenzüberschreitender Spaltung
- dem BGH-Urteil zur Betriebsratsvergütung
- neuen Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutz und im Recht der Massenentlassung

Noch mehr als bisher orientiert sich der Kommentar an den Bedürfnissen der Praxis, u.a. bzgl. der Auswirkung der geänderten Wahlvorschriften (Wahlanfechtungsverfahren). Hinzu kommen Praxisprobleme, wie z.B. Social-Media-Nutzung, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Telearbeit, BYOD etc., soweit diese von kollektivrechtlicher Relevanz sind.