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Unverzichtbar für die dienstliche Beurteilung
Damit Auswahlentscheidungen und Personalentwicklungsplanungen heute auf solidem Fundament stehen, muss deren zentrales Instrument rechtlich unangreifbar und inhaltlich nachvollziehbar sein. Tiefgreifende Veränderungen in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung in jüngster Zeit erfordern in der Beurteilungspraxis eine versierte fachliche Orientierung und Hilfestellung.
Wie eine dienstliche Beurteilung gestaltet sein muss, um diesen Voraussetzungen zu genügen, erläutert Ihnen Jürgen Lorse in seiner detaillierten Gesamtdarstellung - sehr anschaulich, mit konkreten Lösungsvorschlägen und vielen praktischen Hinweisen. Nach wie vor nur in diesem Buch: Für die Statusgruppen der Beamten, Tarifbeschäftigten und Richter. Jetzt in 8. Auflage!
Das Werk im Überblick
- Standard und Methode dienstlichen Beurteilens bei Bund, Ländern und Gemeinden
- Best-Practice-Beispiele zu Teilaspekten und vielen Einzelfragen des Beurteilens
- Wechselbezüge zu verwandten Maßnahmen der Personalführung
- praxisorientierte Darstellung der aktuellen Rechtsprechung
- Funktion dienstlicher Beurteilungen in personellen Auswahlverfahren
- Rechtsschutz gegen dienstliche Beurteilungen, Arbeits- und Dienstzeugnisse
- die dienstliche Beurteilung als Instrument proaktiver Frauenförderung
Das ist neu
- vertiefte Darstellungen zum Anwendungspotenzial von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Beurteilungspraxis
- gesteigerte Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren mit Auswirkungen auf Beurteilungen
- Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung von Beurteilungsbeiträgen
- Grundsätze der Vergleichsgruppenbildung bei Regelbeurteilungen
- veränderte Anforderungen an dienstliches Beurteilen unter den Bedingungen von mobilem Arbeiten und Homeoffice
Jürgen Lorse ist Referatsleiter "Personalmanagement" in der Personalabteilung des Bundesministeriums der Verteidigung und zuständig für das Personalmanagement von 25.000 Beamtinnen und Beamten. Er wird zudem als Gutachter zu dienstrechtlichen Fragestellungen in Landesparlamenten herangezogen