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Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptförsorgestellen (BIH) (Hrsg.)


Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge


Boorberg
   
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Medium: Print
978-3-415-01970-6
09.03.14 SGB XIV Soziale Entschädigung

Grundwerkspreis für Fortsetzungsbezieher für mindestens 1 Jahr: 74,00 €

Loseblattwerk in einem Ordner.
Kündigungsfrist: jederzeit zum Monatsende nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten

Die erste Ergänzungslieferung innerhalb von 3 Monaten nach Erwerb des Grundwerks ist mit im Preis enthalten.


Einzigartige Zusammenfassung aller relevanten Regelungen zur Kriegsopferfürsorge
Eine Vielzahl von Einzelregelungen zur Leistungsbemessung der Kriegsopferfürsorge, die weitgehend auch für andere Bereiche des Sozialen Entschädigungsrechts gelten, findet sich in Rundschreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, in Erlassen der Länder, Protokollen über Länderreferentenkonferenzen, in Einzelregelungen der Hauptfürsorgestellen und Gerichtsentscheidungen. In den »Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge« sind sie als Arbeitsgrundlage zusammengefasst.

Vom BMAS empfohlen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in einem Rundschreiben darum gebeten, im gesamten Bundesgebiet nach den »Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge« zu verfahren.

Umfangreiche Inhalte
A. Allgemeiner Teil
• Leistungsarten
• Verfahren, Organisation und Zuständigkeiten
• Einkommen: Ermittlung, Einkommensarten, Einsatz
des Einkommens
• Einsatz des Vermögens
• Erstattungsansprüche, Überleitung von Ansprüchen
• Besonderheiten der Leistungserbringung für Berechtigte nach dem OEG, IfSG, SVG, ZDG, HHG, StrRehaG, VwRehaG

B. Besonderer Teil
Hier sind die einzelnen Hilfearten der Kriegsopferfürsorge erläutert, so u.a. Krankenhilfe, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Erziehungsbeihilfe
und Wohnungshilfe.