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Feldhaus, Gerhard (Hrsg.)


Bundesimmissionsschutzrecht. Kommentar


Kommentar

rehm Verlag
   
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Medium: Print
978-3-8073-2410-4
02.25.20 Immissionsschutzrecht, Emissionshandelrecht

Apartbezug (ohne Ergänzungslieferungen) 1099,00 €
Grundwerkspreis für Fortsetzungsbezieher für mindestens 1 Jahr 470,00 €

Loseblattwerk in 9 Ordnern
Aktualisierungen: ca. 5 mal jährlich
Kündigungsfrist: 6 Wochen zum Jahresende nach Ende des 12-monatigen Bezugszeitraums


Der Feldhaus: umfassender Kommentar und große Vorschriftensammlung zum Bundesimmissionsschutzgesetz, bearbeitet von einem kompetenten Expertenteam, für alle im Immissionsschutzrecht Tätigen


Der Feldhaus

Der seit der Entstehung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bestehende, allbewährte und aktuelle, umfassende Kommentar mit umfassender Vorschriftensammlung enthält alle für den Praktiker und die Praktikerin wesentlichen Bereiche des immissionsschutzrechtlichen Umweltrechts im Zusammenhang.

Dr. Gerhard Feldhaus hatte seinerzeit grundlegend an der Ausarbeitung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von 1974 mitgearbeitet und dann den Kommentar mit Entscheidungssammlung begründet und 40 Jahre lang betreut.

Der hervorragende Ruf des Werkes erklärt sich durch seine Praxistauglichkeit. Das Immissionsschutzrecht ist eng mit technischen Aspekten und Entwicklungen verknüpft. Diese sind im Zusammenhang mit abgedeckt und erklärt.

Der Inhalt
Das Werk beinhaltet eine ausführliche Kommentierung des BImSchG und der Durchführungsverordnungen (BImSchV). Dazu Kommentierungen der zugehörigen Verwaltungsvorschriften (TA Lärm und TA Luft) und weitere Erläuterungen, z.B: zum WindBG.

Ergänzend eine umfassende Vorschriftensammlung aller einschlägigen Regelungen aus Europa, Bund, und Ländern sowie dem weiteren Umweltrecht, dem Verkehrsrecht, dem Raumordnungs- und Bauplanungsrecht u.a.

Kurz und gut
Das seit Jahrzehnten bewährte Werk ist eine aktuelle und zuverlässige Hilfe für Techniker und Juristen in Industrieunternehmen, Wirtschaftsunternehmen und -verbänden, Mitarbeiter in den Bau- und Umweltabteilungen bei Kommunen und Landratsämtern sowie bei den Landesbehörden, Betriebsberater, Ingenieure und nicht zuletzt Verwaltungsgerichte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht.