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Der Ergänzungsband zum Münchener Kommentar dient dazu, die Zeit bis zur jeweils nächsten Auflage des Kommentars zu überbrücken und die fest gebundenen Bände auf dem neuesten Rechtsstand zu halten. Darüber hinaus werden wichtige gesetzliche Änderungen, die sich nach dem Abschluss der 3. Auflage ergeben haben, im Loseblatt-Ergänzungsband zum Teil vorwegkommentiert, um dem Nutzer bereits vor dem Erscheinen des gebundenen Bandes eine Erläuterung zur Verfügung zu stellen.
Die Ergänzungslieferungen halten auch während der Laufzeit der Auflagen den Münchener Kommentar auf aktuellen Stand.
In der 1. Ergänzungslieferung ist aus dem Bereich des Familienrechts besonders hervorzuheben:
- Hinweise zur neuen Barwertverordnung
- Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung von Kinderrechten, insbesondere im Bereich der Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft
- Neuregelung zur Anfechtung der Vaterschaft bei heterologer Insemination (§ 1600 Abs. 2)
- Urteil der BVerfG zum Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters
- Neue Rspr. zum Unterhaltsrecht sowie zum Sorge- und Umgangsrecht
- Änderungen durch das Gewaltschutzgesetz - Zuweisung der Wohnung
- Ausführliche Erläuterung zur Frage der Bindung des Arztes, Betreuers und ggf. des Gerichts an Patientenverfügungen
Kommentiert sind quasi im Vorgriff auf den Band 10 der 4. Auflage die Neuregelungen im Bereich des internationalen Privatrechts:
- Art. 17 a Ehewohnung und Hausrat
- Art. 17 b Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Art. 29 a Verbraucherschutz für besondere Gebiete
- Nach Art. 34 Teledienstegesetz
- Art. 38 - 42 Außervertragliche Schuldverhältnisse
- Art. 43 - 46 Sachenrecht
Hinzuweisen ist schließlich auf die Überleitungsvorschrift zum Verjährungsrecht nach dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.