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Wolters Kluwer. Bundle Prütting, BGB-Kommentar und ZPO-Kommentar. online


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Medium: Online-DB
4-09-69-4
05.01.00 Bürgerliches Recht, allgemein
05.02.00 Bürgerliches Recht, Gesamtdarstellungen
06.03.00 ZPO, Gerichtsverfassung, Sachverständige, Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen

Erscheinungsweise: online

Bezugspreis für 3 Nutzer (jährliche Abrechnung) für 2024 jährlich 192,47 €
Vorzugspreis für 3 Nutzer (monatliche Abrechnung) für 2024 jährlich 213,91 €
Kündigung bei jährlicher Abrechnung: 3 Monate vor Ende einer 12-monatigen Laufzeit, danach Verlängerung um weitere 12 Monate
Kündigung bei monatlicher Abrechnung: 5 Werktage vor Ablauf des Monats, danach Verlängerung um einen weiteren Monat


Neuauflagen 2023

Beide Werke bestechen sowohl durch Ihre gute Lesbarkeit und klare Gliederung, die u.a. auf dem Verzicht von unüblichen Abkürzungen beruht, als auch durch die praxisorientierte Gewichtung der Kommentierung. All das macht sie zu einem einzigartigen und unverzichtbaren Arbeitsmittel für jeden Juristen.


Neu im BGB-Kommentar, 18. Auflage 2023:

Das Werk wird seit seinem ersten Erscheinen anhand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und wesentlicher Literatur sorgfältig überarbeitet und aktualisiert, damit wird eine jährliche Erscheinungsweise garantiert. Der Kommentar besticht darüber hinaus durch seine gute Lesbarkeit und klare Gliederung, die u.a. auf dem Verzicht von unüblichen Abkürzungen beruht, als auch durch die praxisorientierte Gewichtung der Kommentierung.

Neben dem BGB und dem EGBGB (u.a. mit ROM I-III) werden folgende Gesetze kommentiert:

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG),
- Gewaltschutzgesetz (GewSchG),
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG),
- Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG),
- Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) sowie das
- Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. März 2023. Insbesondere werden berücksichtigt:

- Schuldrechtsreform 2022 (versetztes Inkrafttreten 01.10.2021/01.01./01.03./28.05./01.07.2022). Die Schuldrechtsreform stärkt die Rechte der Verbraucher im digitalen Rechtsgeschäft und wirkt sich erheblich auf das BGB und das EGBGB aus:

- Mit Einfügung eines neuen Gesetzesabschnittes in das BGB (§§ 327 ff.) werden Verträge über digitale Produkte erstmals gesetzlich geregelt,
- Neuer Sachmangelbegriff (§ 434 BGB),
- Sachmangel bei Waren mit digitalen Elementen (§§ 475b ff. BGB), Updatepflicht, Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz, Verlängerung der Beweislastumkehr, Sonderbestimmungen für Garantien,
- Neues Widerrufsrecht (§§ 355 ff. BGB),
- Pflichten für Betreiber:innen von Online-Marktplätzen (BGB, EGBGB),
- Stärkung der Kündigungsrechte bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (BGB, EGBGB) und
- stärkerer Verbraucherschutz bei Telefonwerbung.

- Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10. August 2021 (Inkrafttreten 01.01.2024)
- Gesetz zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 15. Juli 2022 (Inkrafttreten 01.08.2023)
- Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 16. Juli 2021 (Inkrafttreten 01.07.2023)
- Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 24. Juni 2022 (Inkrafttreten 01.01.2023)
- Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) vom 3. Juni 2021 (Inkrafttreten 01.01.2023)
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (Inkrafttreten 01.01.2023)
- Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) vom 21. Dezember 2020 (Inkrafttreten 01.01.2023)


Neu im ZPO Kommentar, 15. Auflage 2023

Die Neuauflage befindet sich auf dem Gesetzes- und Bearbeitungsstand vom 1. April 2023. Insbesondere werden berücksichtigt:

- Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 5. Oktober 2021 (Inkrafttreten 01.01.2023 und 01.01.2024)
- Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) vom 10. August 2021 (Inkrafttreten 01.01.2024)
- Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vom 4. Mai 2021 (Inkrafttreten 01.01.2023)
- Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 7. Juli 2021 (Inkrafttreten 01.08.2022)
- Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften vom 24. Juni 2022 (Inkrafttreten 01.07.2022)

Alle Teile des Kommentars wurden sorgfältig überarbeitet und aktualisiert. Sämtliche Gesetzesänderungen des abgelaufenen Jahres sind berücksichtigt.