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Erscheinungsweise: online
Kündigung: 6 Wochen zum Ende einer 12-monatigen Laufzeit
Enthält alle Verwaltungsvorschriften des Landes Baden-Württemberg, soweit sie nach der Vorschriftenanordnung vom 23. November 2004 - VOA - (GABl. 2005 S. 194) im Zeitpunkt der Erfassung weiterhin gelten.
Der Datenbestand wird laufend aktualisiert. Auch nach ihrem Außerkrafttreten stehen die Verwaltungsvorschriften zur Recherche zur Verfügung.