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Nachgewiesen werden alle seit 1950 im Amtsblatt des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein veröffentlichten Verwaltungsvorschriften in vollem Wortlaut, inklusive Richtlinien, Rundschreiben und Bekanntmachungen.
Die nicht mehr gültigen Verwaltungsvorschriften stehen bei juris zur Recherche ebenso zur Verfügung.