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Dickmann, Frank


Heimrecht


Kommentar


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Gelbe Erläuterungsbücher
C.H. Beck
11. Aufl. 2014
   
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Medium: Print
978-3-406-65369-8
09.19.02 Heimgesetz, Pflegegesetz

Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Im Rahmen der Föderalismusreform ist die gesetzgeberische Kompetenz für das Heimrecht überwiegend auf die Bundesländer übergegangen. Die meisten der Bundesländer haben deshalb in den letzten Jahren "Landesheimgesetze" veröffentlicht, teilweise unter exotischem Titel.
Ein Restbereich ist allerdings in der Kompetenz des Bundes verblieben und hierzu wurde ein eigenes Bundesgesetz erlassen, nämlich das Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- oder Betreuungsleistungen - WBVG.

Aus diesem Anlass wird die vorhandene Kommentierung des Heimrechts durch Kunz/Butz/ Wiedemann - Heimgesetz, durch ein neues Autorenteam fortgesetzt.

Die Neuauflage dieses Werkes steht in der Kontinuität der bisherigen heimrechtlichen Kommentierungen und wird deshalb bewusst als 11. Auflage bezeichnet. Sie enthält insbesondere eine Kommentierung der Vorschriften des WBVG mit folgenden Schwerpunkten:
- Informationspflichten vor dem Abschluss eines Heimvertrages
- Vertragsschluss und Vertragsdauer
- Wechsel der Vertragsparteien
- Leistungspflichten der Heimunternehmer
- Vertragsanpassung
- Entgelterhöhungen
- Kündigung durch Verbraucher oder Unternehmer.

In systematischen Teilen wird das Aufsichtsrecht in Einrichtungen, das Verbraucherrecht, das Mitwirkungsrecht der Bewohner in Einrichtungen, das Baurecht in Einrichtungen, das Leistungsrecht in Einrichtungen der Seniorenhilfe nach dem SGB XI sowie das Leistungsrecht in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII behandelt. Der Kommentar enthält deshalb neben diesen systematischen Teilen auch eine Kommentierung der einschlägigen Vorschriften der §§ 2, 3, 4, 9, 71 bis 76, 79, 81 bis 92a sowie 112 bis 119 SGB XI sowie der §§ 53 bis 60 und 75 bis 81 SGB XII.

Mit dieser Konzeption wird erstmals eine umfassende gesetzesübergreifende Querschnittsdarstellung des gesamten Heimrechts, soweit es in die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes fällt, vorgelegt