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Reihe: Nomos Kommentar
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bezweckt einen grundsätzlich freien Zugang zu amtlichen Informationen in Baden-Württemberg. Verbraucher und deren Interessenverbände, Journalisten, jede Bürgerin und jeder Bürger sowie alle Verwaltungsstellen müssen sich nun fragen: Wie ist das Gesetz auszulegen und was gibt es daneben noch für Informationszugangsregeln im Landesrecht?
Der Handkommentar zum LIFG gibt alle Antworten zum LIFG sowie zu den vorrangigen landesrechtlichen Archiv-, Umwelt- und Verbraucherinformationsrechten.