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Düwell, Franz Josef / Beyer, Christoph


Das neue Recht für behinderte Beschäftigte


Inklusion am Arbeitsplatz, aktiv gestaltet von Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräten


Nomos Praxis
Nomos
1. Aufl. 2017
   
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Medium: Print
978-3-8487-3602-7
08.10.00 Schwerbehindertenrecht, SGB IX
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Reihe: Nomos Praxis

Das neue Recht der Schwerbehindertenvertretung steht vor der Tür: Die parlamentarischen Beratungen sollen zügig abgeschlossen werden. Mit einem Inkrafttreten zum 01.01.2017 wird gerechnet.

Kompliziert und verschachtelt sind die Neuregelungen angelegt. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) tritt grundsätzlich zum 01.01.2018 in Kraft. Die Änderungen im SGB IX sowie im BetrVG betreffend die Rechte der Schwerbehindertenvertretung bzw. der Betriebsräte werden jedoch vorgezogen. Diese zeitlich unterschiedlichen Inkrafttretenstermine bedeuten für Interessenvertretungen, Arbeitgeber und Integrationsämter, sich so schnell wie möglich auf das zu erwartende neue Recht einzustellen.

Das Handbuch „Das neue Recht für behinderte Beschäftigte“ zur Reform liefert alle notwendigen Informationen zur Novelle, vom neuen Recht der „Inklusionsvereinbarung“ bis zur Vertretungsregelung, von der erleichterten Freistellung bis zu vereinfachten Wahlmöglichkeiten.

Präzise Antworten für die Praxis:
- Welche Änderungen ergeben sich aus der neuen „Inklusionsvereinbarung“?
- Welche Möglichkeiten und Grenzen bestehen im Hinblick auf die erstmalig eingeräumte Befugnis für das Integrationsamt, als Moderator bei Verhandlungen teilzunehmen?
- Wie sind die praktischen Konsequenzen der gesetzgeberischen Entscheidung, zukünftig die „Berater der Rehabilitationsträger“ und nicht mehr die „örtlichen gemeinsamen Servicestellen“ beim betrieblichen Eingliederungsmanagement heranzuziehen? Wie wirkt sich dies auf bestehende Aktionspläne bzw. auf die aktuelle Anweisungspraxis der Verwaltungsträger aus?
- Was bedeutet und wo liegen die Grenzen des nunmehr zugestandenen Übergangsmandats der SBV bei Umstrukturierungen?
- Wann liegt zukünftig ein Vertretungsfall vor?
- Wie wirken sich die neuen Heranziehungsregelungen von Stellvertretern aus, wie genau wirken die neuen Staffelungsregelungen?
- Ergeben sich aus der neuen beruflichen Freistellungsregelung der Vertrauensperson Änderungen für die Praxis? Der Anspruch auf Schulung für Stellvertreter wird erweitert, entfallen damit die Einschränkungen der Vergangenheit tatsächlich?
- Umfasst der neue Anspruch auf eine Bürokraft für die Schwerbehindertenvertretung auch ein Alleinnutzungsrecht von Räumen, IT-Geräten etc. (im Falle von § 3 Abs. 9 BDSG)?
- Wie wirkt sich das neue, vereinfachte Wahlverfahren für überörtliche Vertretungen tatsächlich aus?
- Ab welchem Zeitpunkt muss was wann von wem beachtet werden, wie greifen die Vorschriften zusammen?