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Kollmer, Norbert / Lorenz, Georg / Wiebauer, Bernd


Arbeitsstättenverordnung. ArbStättV


Kommentar für Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, Personalvertretungen und Arbeitsschutzjuristen


Gelbe Erläuterungsbücher
C.H. Beck
4. Aufl. 2019
   
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Medium: Print
978-3-406-71518-1
08.05.10 Arbeitsstättenrecht

Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsplätzen. Fragen und Probleme mit Arbeitsstättenbezug werden immer wieder zum Zankapfel zwischen Beschäftigten und Arbeitgebern sowie zwischen den Tarifvertragsparteien. Dies gilt für den Nichtraucherschutz ebenso wie für die Gestaltung der Arbeitsplätze, insbesondere der Computer- und Telearbeitsplätze, oder den Umfang der Unterweisungspflichten des Betriebsleiters. In jüngerer Zeit wird das Augenmerk verstärkt auf die Vermeidung psychischer Belastungen der Arbeitnehmer gelegt.

Die für die Praxis bedeutsamen Regelungen der Verordnung sind erläutert. Abgedruckt sind im Anhang zudem die aktuellen Arbeitsstätten-Regeln, die für die Auslegung und Anwendung der Arbeitsstättenverordnung unverzichtbar sind.

Die Neuauflage berücksichtigt die umfassende Novellierung der Arbeitsstättenverordnung durch die Änderungsverordnung 2016.

Die bislang in Bildschirmarbeitsplatzverordnung geregelten Anforderungen an die Bildschirmarbeitsplätze werden in die Arbeitsstättenverordnung überführt, die Bildschirmarbeitsverordnung wird aufgehoben. Hierdurch werden künftig Doppelregelungen vermieden.

Der Begriff des Arbeitsplatzes wird konkretisiert, in Abgrenzung hierzu auch die Begriffe Bildschirmarbeitsplatz und Telearbeitsplatz.

Die Unterrichtungs- und Unterweisungspflichten des Arbeitgebers werden klarer formuliert.
Bei der Gefährdungsbeurteilung sind künftig neben den physischen Belastungen auch die psychischen Auswirkungen einer Tätigkeit zu berücksichtigen. Bei Bildschirmarbeitsplätzen spielt insbesondere die Belastung der Augen und die Gefährdung des Sehvermögens eine Rolle.
Die Regelungen über Arbeits-, Sanitär-, Pausenräume etc. im bisherigen § 6 wandern in den Anhang.

Rechtsprechung und Literatur sind bis Mai 2017 ausgewertet.