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juris. PraxisKommentar SGB XI. online


Soziale Pflegeversicherung. inkl. eBook


Als Einzelbezug nicht mehr möglich / nur in anderen Online-Modulen

zum juris. PraxisKommentar SGB. Gesamtausgabe. online

Juris
2. Aufl. 2017
   
 
 
Online-DB
Medium: Online-DB
978-3-86330-193-4
09.03.11 SGB XI Pflegeversicherung

Erscheinungsweise: online


Kündigung: 6 Wochen zum Ende einer 12-monatigen Laufzeit

Die Einzelbände des Juris PraxisKommentar SGB sind nicht mehr einzeln zu beziehen. Bei Interesse bitte bestellen Sie die Juris PraxisKommentar SGB Gesamtausgabe.


Die Neuauflage erscheint nur noch als Online-Kommentar


Die Vorschriften des SGB XI sind angesichts der steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen in einer immer älter werdenden Gesellschaft von hoher praktischer Relevanz. Sie stehen immer wieder im Spannungsfeld der allgemeinpolitischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialpolitischen Diskussion.

Der juris PraxisKommentar berücksichtigt die umfangreiche Rechtsprechung und Literatur zum SGB XI mit den Schwerpunkten

- Leistungsberechtigter und versicherungspflichtiger Personenkreis
- Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung
- Organisation und Finanzierung der Sozialen Pflegeversicherung.

Die grundlegenden und aktuellen Gesetzesänderungen durch das

- Erste Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Erstes Pflegestärkungsgesetz - PSG I) v. 17.12.2014, BGBl I 2014, 2222
- Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) v. 21.12.2015, BGBl I 2015, 2424
- Dritte Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz - PSG III) v. 23.12.2106, BGBl I 2016, 319

werden in der 2. Auflage 2017 umfassend kommentiert. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:

- Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff soll neben körperlichen Einschränkungen geistige und seelische Einschränkungen stärker berücksichtigen.
- Im Fokus einer neuen Begutachtung stehen die Fähigkeiten und der Grad der Selbstständigkeit des Einzelnen. Gutachter sollen in sechs Lebensbereichen beurteilen, in welchem Maße sich ein Mensch noch selbst versorgen kann oder ob er Hilfe benötigt.
- Fünf Pflegegrade ersetzen die bisherigen drei Pflegestufen. Dadurch soll eine genauere Begutachtung vorgenommen werden können, welche die Beeinträchtigungen der Menschen besser berücksichtigt.

Außerdem wird das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG) v. 23.12.2016, BGBl I 2016, 3234 berücksichtigt.

Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren verfügen über große praktische Erfahrung, sei es in der Justiz oder als führende Mitarbeiter in Verwaltung und Verbänden. Aktualisierungen werden fortlaufend eingearbeitet. So arbeiten Sie immer auf dem neuesten Stand des Rechts.

Online-Kommentar und E-Book erlauben den Zugriff auf die zahlreichen weiterführenden Informationen in der juris Datenbank und den Abruf zitierter Urteile, Normen und Literaturnachweise im Volltext. So behalten Sie die Entwicklungen in Rechtsprechung, Gesetzgebung und Literatur stets im Blick.