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Bergmann, Stefanie


Das neue Reiserecht



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Aktuelles Recht für die Praxis
C.H. Beck
1. Aufl. 2018
   
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Medium: Print
978-3-406-72026-0
05.07.11 Reisevertragsrecht

Reihe: Aktuelles Recht für die Praxis

Zu den rechtlichen Rahmendaten: Die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vom 25. November 2015 wurde durch das Dritte Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vom 17. Juli 2017 (BGBl. 2017 I S. 2394) umgesetzt. Die neuen Regelungen treten am 1. Juli 2018 in Kraft.

Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie werden die §§ 651a - 651m BGB und die BGB-InfoV durch die neuen §§ 651a - 651y BGB ersetzt und die neuen Art. 46c EGBGB und Art. 250-253 EGBGB ergänzt. Art. 250 ff. EGBGB befassen sich mit den Informationspflichten.

Ziel der Umsetzung ist eine Anpassung der rechtlichen Regelungen an die Gegebenheiten des Reisemarktes. Insbesondere gilt es Regelungslücken für nur teilweise erfasste Buchung von Reisen über das Internet zu schließen. Neu aufgenommen wurden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen. Darüber hinaus werden Änderungen im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf die reiserechtlichen Informationspflichten sowie die Regelungen zu der neu eingeführten zentralen Kontaktstelle. Zudem werden die Muster für die nach der Richtlinie vorgesehenen Formblätter als Anlagen angefügt.

Die Neuregelung erfordert hohen Informationsbedarf sowohl bei Reiseanbietern und Reiseveranstaltern sowie den Reisenden selbst. Insbesondere gilt es alle Musterverträge auf die Kompatibilität mit der Neuregelung zu überprüfen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Die zahlreichen Stellungnahmen zum Referentenentwurf zeigen die wirtschaftliche Bedeutung.