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Das im Juli 2017 verabschiedete Betriebsrentenstärkungsgesetz schlägt mit der Schaffung des „Sozialpartnermodells" in Deutschland ein völlig neues Kapitel der betrieblichen Altersversorgung auf. Erstmals kann in Tarifverträgen die Verpflichtung der Arbeitgeber auf den Beitrag begrenzt werden. Ferner können Tarifverträge festlegen, ob und wie für ganze Belegschaften oder Branchen eine automatische Einbindung in die Entgeltumwandlung erfolgt.