Buchdetails

Titel · Autor · Sachgebiet Verlag · Auflage · ISBN Aktualität · Status Bestellen Merken
 
Details

Arnold, Manfred / Gräfl, Edith (Hrsg.)


Teilzeit- und Befristungsgesetz


Praxiskommentar zum TzBfG mit Gestaltungshinweisen und Beispielen


Haufe Praxis-Kommentar
Haufe
5. Aufl. 2021
   
Print
 
in folgenden Online-DB verfügbar...
Medium: Print
978-3-648-09941-4
08.02.10 Begründung und Inhalt von Arbeitsverhältnissen, Freie Mitarbeit, Nachweisgesetz, Teilzeitarbeit
Dieser Titel ist auch in folgende(n) Online-Datenbank(en) verfügbar

diese Datenbanken hier vergleichen

Reihe: Haufe Praxis-Kommentar

Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge spielen in der täglichen Personalarbeit eine immer größere Rolle. Wer teure Fehler bei der Vertragsgestaltung ausschließen will, ist mit diesem verlässlichen Praxiskommentar bestens beraten.

Jeder Gesetzestext wird Schritt für Schritt ausführlich erläutert und umfassend kommentiert. Dank zahlreicher Beispiele, Gestaltungshinweise und Musterformulierungen dient der Kommentar als zuverlässige Basis für den sicheren Umgang mit dem TzBfG.

Die Inhalte und Ihre Vorteile:
- Das gesamte Teilzeit- und Befristungsrecht samt Sondervorschriften aus dem TVöD und WissZeitVG, ausführlich kommentiert und praxisorientiert aufbereitet.
- Zahlreiche Beispiele, Gestaltungshinweise und Musterformulierungen erleichtern Ihnen die Umsetzung des TzBfG in die Praxis.
- Absolute Rechtssicherheit für Ihre Entscheidungen und Vertragsgestaltungen. Der Titel wird von Gerichten zitiert.

Neu in der 5. Auflage:
- Höchstrichterliche Rechtsprechung des BAG und des EuGH ebenso wie richtungweisende Entscheidungen der Instanzgerichte, z.B. zum Vorbeschäftigungsverbot bei der Befristung ohne Sachgrund.
- Gesetzlichen Neuregelungen zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts, insbesondere zur Brückenteilzeit und zur Abrufarbeit.
- Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Teilzeitarbeit während der Elternzeit und der befristete Elternzeitvertretung für die Praxis werden § 15 (Auszug) und § 21 BEEG nunmehr eigenständig kommentiert.
- Mit dem gedruckten Kommentar erhalten Sie einen Link zum Kommentar als ePDF.