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„Anwaltliche Vergütung in Erbsachen" stellt die außergerichtlichen und gerichtlichen Vergütungsmöglichkeiten im erbrechtlichen Mandat dar. Die Gebührenvereinbarung und -abrechnung ist eines der zentralen und herausfordernden Elemente in der Mandatsbearbeitung. Welche Form der Vergütung wird in welchem Fall vereinbart: RVG, Pauschalhonorar, Zeitvergütung oder in Einzelfällen doch ein Erfolgshonorar? Oder vielleicht doch besser eine Kombination aus Pauschale und Zeitvergütung?
Die Neuerungen durch das zum 1.1.2021 in Kraft tretende Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 - KostRÄG 2021 - sind entsprechend berücksichtigt.