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Subskr. bis zum Erscheinen des letzten Bandes 199,00 €
danach 219,00 €
Es besteht eine Gesamtabnahmeverpflichtung für alle Bände. Bei Interesse bitte bestellen unter 978-3-406-76670-1.
Der Band 2:
- kommentiert sachkundig die Kernvorschriften des allgemeinen Leistungsstörungsrechts in den §§ 275 ff. BGB unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussion im Schrifttum mit den Grundtypen Nichterfüllung und Schlechterfüllung
- behandelt die positive Vertragsverletzung, die culpa in contrahendo und die Lehre vom Wegfall der Geschäftsgrundlage, jeweils mit gewohnt fundierter Kommentierung
- hochaktuell: die neueste Rechtsprechung zum Schadensersatzrecht ist vollständig eingearbeitet, insbesondere zur Werkstattreparatur von Kfz
- berücksichtigt die Besonderheiten aufgrund der Pandemie-Gesetzgebung, insbesondere durch Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.
Die vollharmonisierende Umsetzung der RL (EU) 2019/771 (sog. Warenkauf-RL) führt zu zahlreichen Änderungen:
- Einführung einer Aktualisierungsverpflichtung für Sachen mit digitalen Elementen,
- neue Sonderbestimmungen für Sachen, für die eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart ist,
- neue Sonderbestimmungen für die Rückabwicklung des Kaufvertrags nach Rücktritt,
- besondere Anforderungen an die Vereinbarung einer Abweichung von objektiven Anforderungen an die Kaufsache,
- Verlängerung der Beweislastumkehr bei Mängeln
- ergänzende Bestimmungen zu Garantien.
Erstmals kommentiert wird die Umsetzung der RL (EU) 2019/770 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (sog. Digitale-Inhalte-RL). Zahlreiche Vorschriften über die Vertragsmäßigkeit der Leistung des Unternehmers sowie die Rechte des Verbrauchers bei Schlechtleistung (Nacherfüllung, Vertragsbeendigung und Minderung) werden eingefügt und angepasst mit dem Ziel einer Vollharmonisierung im europäischen Binnenmarkt.
Die Umsetzung der RL (EU) 2019/2161 (sog. "Omnibus-RL") zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Europäischen Union ist ebenfalls berücksichtigt, ferner das geplante Gesetz über faire Verbraucherverträge mit Änderungen im AGB-Recht.