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Details

Moll, Wilhelm / Eckhoff, Frank / Reufels, Martin (Hrsg.)


Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht



Termin: Dezember 2024


Münchener AnwaltsHandbücher
C.H. Beck
6. Aufl. 2024
   
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in folgenden Online-DB verfügbar...
Medium: Print
978-3-406-80616-2
08.01.00 Arbeitsrecht, allgemein

Reihe: Münchener AnwaltsHandbücher

Die 5. Auflage ist vergriffen.


Das bewährte Werk stellt das gesamte Arbeitsrecht umfassend dar und beantwortet die ebenso zahlreichen wie komplexen Fragen dieses Rechtsgebiets in gewohnt praxisorientierter, kompakter Form.

Erläutert werden alle wesentlichen Themen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, von der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses bis zu seiner Beendigung. Den prozessualen Besonderheiten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist (wie auch der Mediation im Arbeitsrecht) ein eigener Abschnitt gewidmet.

Die für die gesamte Reihe typische, integrierte Darstellungsform prägt auch dieses Werk: Es finden sich zahlreiche Checklisten, Praxistipps, Formulierungsvorschläge und Muster. Arbeitsrechtlich tätigen Rechtsanwälten, Unternehmensjuristen und "Personalern" wird somit für nahezu alle denkbaren Fallkonstellationen eine effektive Arbeitshilfe gegeben.

Inhalt
- Arbeitsrechtliches Mandatsverhältnis
- Statusfragen
- Begründung des Arbeitsverhältnisses
- Arbeitspflichten
- Entgelt im Arbeitsverhältnis
- Urlaub
- Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis
- Betriebliche Altersversorgung
- Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Betriebsübertragungen
- Betriebsänderungen
- Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Fremdpersonaleinsatz
- Tarifvertragsrecht
- Teilzeitarbeitsverhältnisse und Geringfügige Beschäftigung
- Arbeitsgerichtsverfahren
- GmbH-Geschäftsführer und AG-Vorstände
- Mediation im Arbeitsrecht

Die nun schon 6. Auflage bringt das Handbuch auf den Stand Frühjahr 2024 und berücksichtigt vor allem die jüngsten Reformen der "Ampel-Regierung" sowie die vielfältigen rechtlichen wie organisatorischen Auswirkungen der COVID-Pandemie. Vor allem die Zunahme der Tätigkeit im Home-Office gilt es in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung kritisch und gründlich zu berücksichtigen, gleiches gilt beispielsweise für das neue Hinweisgeberschutzgesetz.