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Reihe: Beck'sche Steuerkommentare
Die oberste Instanz zur Grunderwerbsteuer.
Sichere Lösungen für die Praxis
Der bekannte und vielfach bewährte Standardkommentar zum Grunderwerbsteuergesetz erläutert auch in der 21. Auflage das GrEStG umfassend, kritisch sowie meinungsbildend und liefert Ihnen praxisorientierte Argumentationshilfen.
Der Kommentar garantiert rechtsprechungskonforme Lösungen und erlaubt auch Rückschlüsse auf künftige Rechtsprechungstendenzen. Die Autorinnen und die Autoren beziehen eindeutig Stellung zu den steuerpolitischen Tendenzen, sodass der Kommentar wertvolle Hilfe bei der Fallbearbeitung leistet.
Eine bedeutende Änderung durch das MoPeG ist die Abkehr von den Regelungen zur gesamthänderischen Vermögensbindung. Ab dem 1.1.2024 erfolgt eine klare Trennung der Vermögenssphären zwischen Personengesellschaft und Gesellschafter, ähnlich wie bei Kapitalgesellschaften. Dies hätte bei der GrESt dazu führen können, dass Steuervergünstigungen, die auf die Gesamthand abzielen (§ 5 Abs. 1 und 2 GrEStG, § 6 Abs. 3 Satz 1 GrEStG sowie § 7 Abs. 2 GrEStG), nicht mehr greifen.
Um drohenden Nachteilen zu begegnen, wurde im Kreditzweitmarktförderungsgesetz der Status quo durch die Einführung eines neuen § 24 GrEStG (vorläufig bis zum 31.12.2026) manifestiert. Demnach werden Personengesellschaften weiterhin für die Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand behandelt, und deren Vermögen wird als Gesamthandsvermögen angenommen.
Der Taktgeber:
Die 21. Auflage verarbeitet diese Entwicklung wegweisend, umfassend sowie tiefgreifend und veranschaulicht sie mit zahlreichen Praxisbeispielen.