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Dörndorfer, Josef / Schmidt, Sylvia / Zimmermann, Walter


Gerichtskostengesetz / Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen / Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz. GKG / FamGKG / JVEG


und weitere kostenrechtliche Vorschriften. Kommentar


Termin: März 2025


Gelbe Erläuterungsbücher
C.H. Beck
6. Aufl. 2025
   
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Medium: Print
978-3-406-82496-8
06.03.00 ZPO, Gerichtsverfassung, Sachverständige, Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen
06.15.00 Kostenrecht in Rechtssachen

Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher

Die 5. Auflage ist vergriffen.


Das Werk bietet in der bewährten Tradition der gelben Kommentare eine überarbeitete Kommentierung des GKG, des FamGKG und des JVEG. Der Kommentar ermöglicht insbesondere durch seine Kompaktheit das schnelle Auffinden der gesuchten Norm, die er - unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung - präzise und detailliert darstellt. Der Kommentar ist nicht nur für die entsprechenden Stellen bei Gericht unentbehrlich, sondern auch für den Rechtsanwalt, der die Verfahrenskosten prognostizieren und überprüfen muss. Das GKG regelt die allgemeinen kostenrechtlichen Fragen. Das FamGKG mit seinem Kostenverzeichnis regelt die Kosten u.a. in Familiensachen, also z.B. bei Scheidung, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Unterhalt und Zugewinnausgleich.

Die Kommentierung des JVEG informiert Sachverständige, Dolmetscher, Übersetzer, ehrenamtliche Richter und Zeugen über die ihnen zustehenden Entschädigungen.

Die neue Auflage beinhaltet neben der Einarbeitung der neuen Rechtsprechung alle verkündeten Gesetzesänderungen wie z.B. das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz, Gesetz zur Fortentwicklung der StPO, Gesetz zur Durchführung der VO (EU) 2019/1111, Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änd. weiterer Vorschriften, Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechtsgesetzes sowie das geplante KostRÄndG 2025, das voraussichtlich am 1.1.2025 in Kraft treten wird.