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Details

Frind, Frank


Praxishandbuch Privatinsolvenz



Termin: November 2025

Nomos
4. Aufl. 2025
   
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Medium: Print
978-3-7560-3506-9
06.08.00 Insolvenzrecht (Konkurs-, Vergleichsrecht), Sanierungsrecht
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Das Praxishandbuch stellt das Privatinsolvenzverfahren umfassend dar - von der Antragstellung bis zur Restschuldbefreiung (RsB). Behandelt werden u.a. der korrekte Insolvenzantrag, die Massegenerierung, Pfändungsschutz, RsB-Versagungs- und Eigenverwaltungsverfahren sowie das Insolvenzplanverfahren. Damit bietet das Werk eine praxisnahe Gesamtdarstellung für Schuldnerberatung, Gläubigervertretung und die gerichtliche Praxis.

Besonderen Nutzen für die Praxis bieten:
- Praxishinweise und Tipps direkt vom Richtertisch
- Fallbeispiele und Übersichten zu allen wichtigen Verfahrenssituationen
- Schaubilder, Tabellen und Checklisten zum Verfahrensgang
- Hinweise zu typischen Fallstricken und Rechtsmittelmöglichkeiten
- Ausführliche Erläuterungen zu Massegenerierung und Umfang der Insolvenzmasse
- Sonderteile zur Eigenverwaltung und zum Insolvenzplanverfahren
- Vollständige Darstellung der privatinsolvenzrechtlichen Rechtsprechung

Bereits berücksichtigt sind die Änderungen durch das JusWeDigG (verpflichtendes elektronisches Gläubigerinformationssystem, erweiterte e-Zustellungen), die Reform des P-Kontos, die MoPeG-bedingten Folgeanpassungen in der InsO (u.a. Terminologie/Registerschnittstellen) sowie die aktuellen BGH-Leitlinien zu Versagung der Restschuldbefreiung/Erwerbsobliegenheit, zur Anmeldung von Delikts-Unterhaltsforderungen sowie zu Anfechtungsausschlüssen bei unpfändbaren Mitteln und Bargeschäften.

Zahlreiche neue Praxiserfahrungen und -hinweise sind in die Neuauflage eingeflossen und machen das Handbuch zu einem zuverlässigen Begleiter in allen Verfahrensstadien.

Hohe Expertise eines erfahrenen Praktikers
Frank Frind ist seit fast 30 Jahren Richter am Insolvenz-/Restrukturierungsgericht. Er hat über 400 Beiträge zum Insolvenzverfahren veröffentlicht, kommentiert Regelungen der InsO in insgesamt fünf verschiedenen Kommentaren, wird in Gesetzgebungsverfahren als Sachverständiger gehört und ist Mitglied im Vorstand des Bundesarbeitskreises Insolvenzgerichte (BAKinso e.V.)